Wir erlauben uns Anfahrtskosten pro vereinbarten individuellen Kundentermin gemäß unserer aktuell gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen. Wird während eines wahrgenommenen Kundentermins am Terminort ein weiterer Termin mit einem anderen Kunden vereinbart, der als Anschlusstermin am selben Ort und Tag vereinbart wird, erlauben wir uns für diesen ebenso die Anfahrt laut unserer aktuell gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen. (Zum Rest unserer AGB)